
Schuldzinsenabzug (als Betriebsausgabe/Werbungskosten). IRC § 163 Für den Schuldzinsenabzug bei abgezinsten Forderungen gelten besondere Regeln, siehe original issue discount. Anmerkung: Der Schuldzinsenabzug unterliegt zahlreichen Einschränkungen, welche die Zuordnung der Zinsen zu bestimmten Einkünften erfordern (tracing). Die...
Gefunden auf
https://www.pinkernell.de/glossary.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.